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AGB
Fahrschule Schlegel

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Fahrschule Bruno Schlegel, Inhaber Bruno Schlegel, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

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Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit und ohne Vorankündigungen durch die Fahrschule Bruno Schlegel angepasst werden.

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  • Zahlungsmodus für Autofahrlektionen:
    Die Bezahlung der Fahrlektionen erfolgt in Bar und nach Aufforderung des Fahrlehrers. Auf Wunsch eine Rechnung ausgestellt werden, was jedoch zur Erhöhung des Stundentarifs um CHF 5.00 pro Fahrlektion zur Folge hat.

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  • Zahlungsmodus für Gruppenlektionen:
    Für Unterrichtslektionen in Gruppen (Verkehrskundeunterricht und Motorradkurse) wird eine Rechnung zum vereinbarten Tarif ausgestellt.

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  • Zahlungsmodus für Gutscheine:
    Fahrlektionen, welche als Geschenkgutschein gekauft werden, sind vom Erwerber des Gutscheines im Voraus zahlbar.

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Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten inkl. Instruktionen und Schlussbesprechung. 
Die Fahrschule Bruno Schlegel arbeitet jedoch mit 60 Minuten Einteilung, so dass jeder Schüler garantiert 50 Minuten

Lektionsdauer hat (Toleranzausgleich).
Nach Absprache sind auch Lektionen von anderer Dauer möglich.
Der Treffpunkt der einzelnen Fahrlektion wird vom Fahrlehrer festgelegt. Wünsche der Fahrschüler werden jedoch soweit sinnvoll und möglich berücksichtigt. Fahrlektionen, welche die Fahrschule Bruno Schlegel in Folge höherer Gewalt (z.B. Schnee, Stau, technische Defekte am Fahrzeug) nicht erbringen kann, werden nicht verrechnet.
Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit des Fahrschülers bestehen (z.B. wegen Konzentrationsschwäche, Müdigkeit, Medikamente, Alkohol oder Drogen), kann die Lektion jederzeit abgebrochen werden und die Lektion wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden (1 Arbeitstag) vor Lektionsbeginn abgemeldet werden, sonst

werden sie in Rechnung gestellt. Kursanmeldungen sind definitiv und können wegen Teilnehmerzahlbeschränkung nur bis

spätestens 5 Arbeitstage vor Kursbeginn abgesagt werden.
Liegt der Fahrschule Bruno Schlegel vor dem jeweiligen Dienstleistungsbeginn ein Arztzeugnis vor,

so liegt es im Ermessen der Fahrschule, von der Verrechnung abzusehen.
Verspätetes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Terminverschiebungen oder Absagen müssen mündlich oder telefonisch erfolgen, SMS werden nicht akzeptiert.

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Die Fahrschule Bruno Schlegel hat eine Fahrschul-Vollkasko-Versicherung abgeschlossen, an der sich alle Fahrschüler der Fahrschule Bruno Schlegel mit einem einmaligen Beitrag von CHF 100.00 beteiligen.
Die Versicherung deckt Schäden, welche im Fahrschulbetrieb inklusive Führerprüfung entstehen. Ausgenommen sind Schäden unter Alkohol- und Drogeneinfluss oder sonstigen nachweisbaren Zweifeln an der Fahrfähigkeit.
Die Versicherung beschränkt sich explizit nur auf die Fahrzeuge der Fahrschule Bruno Schlegel. In diesem Betrag eingeschlossen sind administrative Dienstleistungen wie Anmeldung zur Führerprüfung, Terminverschiebungen usw.

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Schadenersatzansprüche gegen die Fahrschule Bruno Schlegel, deren Mitarbeiter und Hilfspersonen entstehen in jedem Fall nur, wenn der eingetretene Schaden von diesen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist.
Die Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers verursachten unmittelbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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